Rechtsstreit wegen Kindesentzug - ein Fall für den Mediator? Ein Fallbeispiel

Wenn sich zwei Menschen streiten, gibt es immer zwei Perspektiven. Die Aufgabe der Mediation ist, diese zwei Ansichten neutral und ohne Vorbehalte anzuhören und daraufhin in einem fairen Verhandlungsprozess Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. 

 

Wie herausfordernd das sein kann, und zu welch überraschenden Ergebnissen es gleichzeitig führen kann, zeigt ein aktueller Fall, der auch in den Medien bereits viel Aufsehen erregte. Es ist der Rechtsstreit zwischen dem geschiedenen Ehepaar B. um die gemeinsamen Töchter (9 und 11 Jahre alt). 

 

Die Vorgeschichte

 

Im Sommer 2015, das Ehepaar war zu dem Zeitpunkt bereits getrennt, sollten die Töchter mit Einverständnis der Mutter in die Heimat ihres Vaters reisen, um seine Herkunft und Kultur besser kennenlernen. Geplant war, dass sie für sechs Monate mit Kais B. bei den Großeltern sowie einer Tante im tunesischen Kasserine leben sollten. 

 

Noch bevor die vereinbarten sechs Monate vorbei waren, vermutete die Mutter eine Täuschung ihres Ex-Mannes. Sie befürchtete, er wolle ihr die Kinder entziehen. Herr B. wird daraufhin bei einem Sorgerechts-Termin im März 2016 festgenommen. Seither sitzt er im Gefängnis, zunächst in Untersuchungshaft, später wird er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Kindesentzugs verurteilt.

 

Frau B. versucht seither vergeblich, die Mädchen zu sich zu holen. Zwar hat sie als Mutter inzwischen sowohl in Deutschland, als auch in Tunesien das alleinige Sorgerecht für die Mädchen. Doch ohne das Einverständnis ihres Ex-Mannes stimmen die tunesischen Behörden einer Ausreise der Kinder nicht zu.  

 

Die Rückkehr der Kinder nach Deutschland hängt also einzig von der Zusage des Vaters ab. Eine Zusage, zu der auch das Gerichtsverfahren und zwei Jahre Haft Herrn B. bisher nicht bewegen konnten. 

 

Mediation als Ausweg? 

 

Kurz bevor im Januar 2018 ein weiterer Gerichtstermin gegen B. stattfinden soll, werde ich auf Hinweis der (Staats-)Anwälte als Mediator hinzugezogen. Kein einfacher Fall, denn nach dem jahrelangen Rechtsstreit um die eigenen Kinder sind die Fronten zwischen  den früheren Eheleuten erwartungsgemäß sehr verhärtet. 

 

Um beide Perspektiven kennenzulernen, besuche ich die Medianten zunächst zu Einzelgesprächen zuhause beziehungsweise in einem Besprechungsraum der Justizvollzugsanstalt. Trotz der vorangegangenen Konfliktverhärtung gelingt es den beiden Parteien, ihre Ansprüche an ihr Wunschergebnis der Mediation vorübergehend abzulegen und ergebnisoffen miteinander in neue Verhandlungen zu gehen. Nur so ist es ihnen überhaupt möglich, sich ein Stück weit für die Perspektive des anderen zu öffnen. 

 

Spontane Mediation im Gerichtssaal

 

Als der für sechs Stunden angelegte Gerichtstermin Anfang Januar aufgrund eines Verfahrensfehlers bereits nach einer Stunde beendet wird, reagiere ich auf der Stelle und schlage eine spontane Mediationssitzung im Gerichtssaal vor. Tatsächlich erklären sich alle einverstanden. Also wird der Gerichtssaal kurzerhand umgebaut und das Gespräch findet in der für eine Mediation sehr ungewöhnlichen Konstellation aus Medianten, Strafverteidiger, Staatsanwalt und zwei Wachleuten statt. 

 

Schon zu Beginn des Gesprächs stellt sich sodann heraus, dass beide Seiten überzeugt sind, jeder auf seine Weise zum Wohle und im Interesse der Kinder zu handeln. Dies sorgt zunächst für überraschte Gesichter, ist jedoch die ideale Basis für den folgenden Gesprächsverlauf. Nach zwei Stunden intensiven Austausches liegt dann auch eine mögliche Lösung zum Greifen nahe: Der in der Nähe lebende Bruder des Herrn B. soll nach Tunesien fliegen und die beiden Kinder mit Erlaubnis des Vaters nach Deutschland holen. 

 

Um aus der Idee gleich Nägel mit Köpfen zu machen, unterbreche ich die Sitzung, damit  Strafverteidiger und Staatsanwalt den Bruder sowie einen vereidigten Dolmetscher kurzfristig in den Gerichtssaal bestellen können. Tatsächlich gelingt dies innerhalb einer Stunde. 

 

Weitere zwei Stunden später ist nun ein Ergebnis da, mit dem beide Parteien zufrieden sind. Die Kinder sollen aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden, jedoch unter Berücksichtigung des großen Anliegens des Vaters, dass dies den Kindern zuliebe “geordnet“ geschieht. Sie sollen sich in Ruhe von ihren Großeltern, ihren Freunden und der Familie des Vaters verabschieden können, um die Rückreise nach Deutschland ruhig und gelassen antreten zu können.

 

Die Bedeutung der Ergebnisoffenheit

 

Um zu diesem Ergebnis zu kommen, spielte der Grundsatz der Ergebnisoffenheit im Verfahren eine zentrale Rolle. Von Anfang an hatte ich daher im Verhandlungsgespräch und auch bereits während der Vorgespräche betont, dass es durchaus auch einen Kompromiss geben könne, welcher eine Zukunft der Kinder in Tunesien vorsieht. 

 

Letztlich lief es in diesem Fall auf die Rückkehr der Kinder nach Deutschland hinaus, doch das Beispiel zeigt, wie facettenreich Mediation sein kann und wie überraschend sie – selbst in einem Gerichtssaal und in Anwesenheit von Strafverteidigern, Staatsanwälten und Wachleuten – Konflikte aufzulösen vermag, sofern die streitenden Parteien sich für alle möglichen Ergebnisse öffnen.

 

Deshalb antworte ich auf die Frage, wann eine Mediation für einen Konflikt geeignet ist, stets so: “Dann, wenn beide es wollen!“