Immomediation bei Erbschaften

(K)eine Frage von Generationen.

Eine Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten eine belastende Situation, die oft schon langwierige und schwierige Konflikte enthält. Enttäuschungen und Kränkungen die bereits seit der Kindheit bestehen sowie persönliche Interessen kommen durchaus häufig in einer Erbauseinandersetzung vor.

 

Die ImmoMediation hilft Ihnen dabei, eine Lösung für diese Konfliktverflechtungen zu finden. Und zwar angeleitet und fair.

 

Wie funktioniert die ImmoMediation im Detail?

 

1.  Vorgespräch / Vertragsgestaltung

In einem ersten Gespräch erklären alle Beteiligten, welche Wünsche sie für die bevorstehende Mediation haben, was sie konkret von der Mediation erwarten und welche Punkte voraussichtlich Gegenstand der Mediation werden sollen.  Dies muss nicht nur die Immobilie sein - da die Mediation ein ganzheitliches Verfahren ist, können alle verwandten Aspekte (Umgang in der Familie, Aufteilung von Schulden oder weiterem Vermögen etc.) bearbeitet werden. Ihr Vorteil: Bei Bedarf erhalten Sie auch im Rahmen einer Mediation psychologisch orientierte Hilfestellungen. Sollten Sie - was häufig vorkommt - im Laufe der Mediation feststellen, dass Sie beide wieder einen Weg gefunden haben, die weiteren Fragestellungen allein lösen zu können, so kann die Mediation jederzeit  unter- oder abgebrochen werden. Dies ist keinesfalls ein "Scheitern" der Mediation - sondern ein Erfolg, den sich jeder Mediator wünscht - und der Vorteil eines ergebnisoffenen Verfahrens.  Ferner werden die Regeln und Grundprinzipien der Mediation eingehend erörtert. Vor allem die Wichtigkeit der Informationsgleichheit spielt hier eine erhebliche Rolle für eine gutes Ergebnis.

2. Ortstermin

Im Ortstermin nehmen wir alle uns die notwendige Zeit, alle bewertungsrelevanten Unterlagen, Daten und Fakten in der Immobilie zu erörtern und festzulegen. Warum? Allein für solche grundlegenden Rahmendaten wie Baujahr, Wohnfläche oder Ausstattungsstandard gibt es unter Sachverständigen schon Diskussionen. Wichtig ist es also daher, diese Daten ausreichend für alle Beteiligten zu erörtern und im Einverständnis aller festzulegen. Mit diesen Rahmendaten wird dann eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses angefordert - auf die neben Behörden nur Sachverständige Zugriff haben - um größtmögliche Transparenz und ein bestmögliches Bewertungsergebnis zu erzielen.

3. Nachbesprechung

In diesem Termin wird das Gutachten vorgelegt und eingehend mit allen Beteiligten besprochen. Ebenso wird auf Basis der Lage auf dem aktuellen Immobilienmarkt die Wertermittlung eingeordnet und diskutiert. Sollten Sie Änderungswünsche haben, so werden diese besprochen und ggfs. eingearbeitet. Auch können in diesem Termin unterschiedliche Bewertungsansätze oder -faktoren "durchgespielt" werden und so der Werteinfluss direkt angesehen werden. Ziel dieses Termin ist es, unter allen Beteiligten eine Akzeptanz für den Immobilienwert herzustellen.  Hier geht es allerdings ausdrücklich noch nicht um Lösungen, sondern nur um den Immobilienwert!

4. Mediation

Im Anschluss an die Immobilienbewertung und die Festlegung des Immobilienwertes findet das eigentliche (klassische) Mediationsverfahren statt - beginnend mit der Bearbeitung der Interessen und Bedürfnisse zu jedem Thema, gefolgt von der Lösungsfindung und einer Abschlussvereinbarung.

 

Wichtig: Sollten Sie bereits anwaltlich beraten sein, so ist es selbstverständlich, dass Sie die entwickelten Lösungen mit Ihrem Anwalt bzw. Ihrer Anwältin beraten und etwaige Bedenken in der Mediation aufgegriffen werden.

 

Möglich ist auch eine Co-Mediation mit einem/einer speziell ausgebildeten anwaltlichen Mediator/in. Hier empfehlen wir im Erbrecht Herrn Kai Sudmann von der Kanzlei Hanseatic Legal in Hamburg.

 

KurzInfo:

  •  Zeitliche Investition:                                 3-5 Mediationssitzungen à 2 Stunden
  • Finanzielle Investitiion:                             rd. 2.000 € inkl. Vor-und Nachbereitungszeiten des Mediators